Verstoß gegen die Gemeindeordnung
Die Ampelkoalition in der Stadt Mainz ist auf dem besten Weg gegen die Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz zu verstoßen. Zu diesem Schluss kommt die FDP-Ebersheim in der Debatte um die im Rahmen der Sparbeschlüsse vorgesehenen Reduzierungen von Öffnungszeiten der Ortsverwaltung.
„Bislang wurde von den Fraktionen der Ampel nur ein erstes Gespräch mit den Ortsvorstehern geführt. Die Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz sieht allerdings im § 75 bindend vor, den Ortsbeirat in die Beratung einzubeziehen, sofern Beschlüsse den Ortsbezirk direkt betreffen. Dies wäre bei einer Schließung, oder einer Reduzierung von Öffnungszeiten, der Ortsverwaltung zweifellos der Fall“, sagt Peter Schwalm, für die FDP im Ortsbeirat und betont, dass dies bislang nicht geschehen sei.
„Ein Gespräch mit den Ortsvorstehern kann diese Einbeziehung nicht ersetzen. Ortsvorsteher sind, wenn auch nur ehrenhalber und auf Zeit, Beamte und als solche Teil der Verwaltung. Der Ortsbeirat hingegen ist, wie der Stadtrat, nicht Teil der Verwaltung, sondern ein gewähltes, dem Stadtrat zuarbeitendes Gremium, dessen Aufgaben und Mitwirkungsrechte im Verhältnis zum Stadtrat in der Gemeindeordnung definiert ist, fährt Schwalm fort.
Was zur Zeit an Gesprächen mit den Ortsvorstehern gelaufen oder geplant sei, und über welche diese Veranstaltungen die Presse auch immer berichte, ist insofern nicht geeignet, die Einbeziehung der Ortsbeiräte zu ersetzen. Das bislang durchgeführte Verfahren verstößt deshalb nach Auffassung der FDP gegen die GemO, ergänzt Schwalm.
„Es mag dem Stadtrat mühsam erscheinen, mit allen Ortsbeiräten (gemeint ist das Gremium, nicht die Einzelpersonen) zu sprechen. Demokratisch gewollt ist dies durch die Gemeindeordnung sehr wohl“, macht Schwalm deutlich und erwartet, nicht zuletzt auf Grund der in Ebersheim verabschiedeten Resolution, eine entsprechende Initiative in Richtung des Ortsbeirates.








